Die Nachbarschaftshilfe Kirrweiler wurde 2019 im Zuge der Dorfmoderation als neuer Bereich des Vereins „Kirrweiler. Kann‘s.“ e.V. gegründet.
Der Wirkungskreis bezieht sich auf die Ortsgemeinde Kirrweiler.
Der Weg, Hilfsbereitschaft den Hilfesuchenden zuteil werden zu lassen, ist oftmals schwierig. Ebenso, Hilfe einfach anzunehmen. Um beiden Seiten das Leben leichter zu machen, dafür gibt es die Nachbarschaftshilfe Kirrweiler. Sie versteht sich für ihre Mitglieder als Plattform, Hilfe zu geben und Hilfe zu erhalten.
Mitglied kann jeder werden, der in Kirrweiler wohnhaft und bereit ist, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu unterstützen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,- € im Jahr pro Person, bei Familienmitgliedschaft 24,- €.
Hier einige Beispiele:
• Begleitung zu Arzt, Apotheke, Veranstaltungen oder Behörden
• Begleitung zum Friedhof / Grabpflege
• Einkaufen (Mitfahrgelegenheit / Mitbringdienst)
• Kleine Hilfen im Haushalt
• Straße kehren / Schnee räumen
• Spazierengehen / Radfahren
• Unterhaltung (Vorlesen, Besuche, Spiele)
• Schreibarbeiten
• Kleine handwerkliche / technische Hilfen
• Haus hüten / Blumen gießen bei Abwesenheit
• Kleine Gartenarbeiten
• Kleine Handarbeiten (Nähen, Stricken, …)
• Babysitting / Kinderbetreuung
• Schülerhilfe / Hausaufgabenhilfe
• Tierbetreuung
• Mitfahrgelegenheit / Fahrgemeinschaften
Achtung: Nicht angeboten werden pflegerische Leistungen sowie Steuer- und Rechtsberatung. Grundsätzlich ist die Hilfe als Unterstützung Hilfebedürftiger gedacht. Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung von Hilfeleistungen besteht nicht.
Für Hilfeleistungen der Nachbarschaftshilfe Kirrweiler ist grundsätzlich ein Entgelt von 8,- € pro geleistete Hilfestunde zu entrichten (pro halbe Stunde 4,- €). Pro gefahrenem Kilometer werden 0,30 € berechnet. Ausnahme: Kleine Hilfen im Haushalt sowie kleine Gartenarbeiten kosten in der Stunde 14,- €. Fahrtkosten innerhalb von Kirrweiler werden nicht berechnet.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Hilfe ist die Mitgliedschaft im Verein sowie der Wohnsitz in der Ortsgemeinde Kirrweiler.
Als Hilfeleistung zählt auch die Unterstützung hilfe- und pflegeleistender Angehöriger.
Der Helfer erhält 6,- € pro geleisteter Hilfestunde (für jede ½ Stunde 3,- €). Ausnahme: Kleine Hilfen im Haushalt sowie kleine Gartenarbeiten werden in der Stunde mit 12,- € vergütet. Die verbleibende Differenz von 2,- € dient zur Deckung der Versicherungskosten sowie der Verwaltungs- und Betriebskosten. Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 €/km erstattet.
Die Abrechnung der Hilfeleistungen erfolgt ausschließlich über das Formular „Leistungsnachweis“. Dieses erhalten Sie im i-Punkt oder als Download hier. Eine Direktabrechnung zwischen Helfer und Nutzer ist nicht möglich.
Die Mitglieder sind über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die von ihnen wahrzunehmenden Hilfetätigkeiten versichert. Weiterhin besteht für die Nutzung eines privaten PKW für Hilfetätigkeiten eine zusätzliche Kfz-Kaskoversicherung mit Rabattschutz.
In beiden Fällen ist die Mitgliedschaft der Nachbarschaftshilfe Kirrweiler Voraussetzung. Laden Sie sich bitte unter "Downloads" das Formular "Machen Sie mit" auf z.B. Ihren PC und drucken Sie es aus, kreuzen Sie als Helfer Ihre Hilfeleistungen und als Nutzer ihre Hilfewünsche an und geben es im i-Punkt ab. Unsere Vermittler/innen kommen dann auf Sie zu. Falls Sie Ihre Hilfeleistungen verändern wollen, rufen Sie uns einfach an. Und wenn Sie Hilfe benötigen, dann rufen Sie ebenfalls bei unseren Vermittler/innen an und schildern Ihnen, wann Sie welche Hilfe benötigen.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Helfer selbst entscheidet, welche Art von Hilfe er leisten will, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten. Wer der Nachbarschaftshilfe Kirrweiler beitritt und sich als Helfer zur Verfügung stellt, geht keine Verpflichtung zu einer Mindesthilfsleistung ein.
Übrigens: Das Formular erhalten Sie auch im i-Punkt.
Die geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen erlauben, dass das Entgelt für die Helfer im Rahmen der Ehrenamtspauschale bis zu einem Jahresbetrag von 840,- € steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Wir sind immer montags und donnerstags von 16:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0151 14 36 57 58 für Sie erreichbar.
Nachbarschaftshilfe Kirrweiler
„Kirrweiler. Kann‘s.“ e.V.
Hauptstraße 7 • 67489 Kirrweiler
E-Mail: nachbarschaftshilfe@kirrweiler.de
www.nachbarschaftshilfe-kirrweiler.de